Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Werte Kunden,
laut der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gelten für sämtliche körpernahe Dienstleistungen
Zugangsbeschränkungen nach der 3G-Regel (geimpft, genesen und getestet durch Testcenter oder vor Ort unter Aufsicht).
Schuhverkauf ist wieder ohne Beschränkungen möglich.
Das Tragen einer FFP 2 Maske ist aber weiterhing erforderlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.